Das Auge ist ein wichtiges Werkzeug zur Deutung der Konstitution des Menschen. Seit ältesten Zeiten wird es zur Diagnose herangezogen, um Krankheiten zu erkennen und konstitutionelle Zeichen als Hinweise zur Stützung der Gesundheit des Menschen zu fördern.
Detaillierte Angaben finden sich unter anderem in der chinesischen Medizin, bei Hippokrates, der Ärzteschule von Salerno, bei Hildegard von Bingen, Paracelsus und die berühmteste bei Philippi Meyens (Dresden 1670) in seiner „Chiromantia medica“.
Das Auge schenkt dem erfahrenen Augendiagnostiker die einmalige Gelegenheit die geweblichen Grundelemente des Organismus in ihrem funktionellen Zusammenschluss zu beobachten. Er erkennt die Beschaffenheit des Bindegewebes, der Blutgefässe, Nerven, glatte Muskulatur (resp. Myoepithel), Epithel, Endothel, vegetative Elemente zugleich und im Regelkreis des Organismus miteinander.
Man spricht in der Augendiagnose seit Beginn der konstitutionellen Untersuchungen von der lymphatischen (blaue Iris) und der hämatogenen (braune Iris). Diese klassische humorale Einteilung lässt sich bis auf Hippokrates zurückverfolgen. Die Unterscheidung nach diesen beiden großen Flüssigkeitssystemen ist bereits Anfang des 19. Jahrhunderts im heutigen Sinne nachweisbar (z.B. Puchelt 1823).
Für die augendiagnostische Konstitutionslehre war die Unterteilung in „Blut- und Lymphtypen“ in Braun- und Blauäugige von grundsätzlicher Bedeutung.